AGB
Cette page n’est actuellement disponible qu’en allemand.
1. Preise
1.1. Die Preise, welche in der Preisliste der Traitafina gedruckt sind, sind grundsätzlich als Richtpreise zu verstehen. Infolge Rohstoffpreis-Veränderungen können die angegebenen Preise variieren. Unsere Preise verstehen sich freibleibend. Preise exkl. MwSt.
1.2. Die Preise verstehen sich für Lieferungen franko Empfänger, bzw. Bahn- / Talstation.Der Warenwert pro Lieferung muss mindestens CHF 300.- betragen.Wird dieser Mindestbetrag nicht erreicht, wird ein Transportkostenanteil von CHF 50.- pro Lieferung verrechnet. Lieferungen mit einem Warenwert unter CHF 100.- müssen am Hauptsitz in Lenzburg abgeholt werden.
2. Lieferbedingungen
2.1. Die Ware ist sofort nach Erhalt auszupacken, zu kontrollieren und fachmännisch zu lagern.
2.2. Gekühlt haltbare Lebensmittel (Frischfleisch, tiefgekühlte Produkte, Wurstwaren usw.) werden gemäss Lebensmittel-Verordnung nicht ungekühlt per Post oder Bahn geliefert.
2.3. Wird die Annahme unserer Lieferung durch den Kunden grundlos oder aus Gründen, die wir nicht zu verantworten haben, verweigert, so behalten wir uns das Recht vor, ihn für die dadurch entstandenen Kosten aufkommen zu lassen. Wünscht der Kunde die Lieferung persönlich entgegenzunehmen, muss er uns dies spätestens bei Bestellungsaufgabe mitteilen. Im Normalfall gehen wir davon aus, dass die Annahme der Lieferung auch durch andere im Betrieb des Kunden beschäftigte Personen gegen Unterschrift auf dem Lieferschein erfolgen darf.
2.4. Für falsch- oder zuvielbestellte Ware besteht keine Rücknahmepflicht.
2.5. Wir liefern nach Tourenplan. Abladezeiten können nicht fix vereinbart werden.
2.6. Bei verzögerter Lieferung oder mangelhafter Ware bestehen für den Warenempfänger keine Haftungsansprüche für allfällige Betriebsunterbrüche oder entgangene Gewinne.
2.7. Wenn auf Kundenwunsch die Ware deponiert werden muss, geschieht dies auf Risiko des Kunden (bei Verderben wegen ungenügender Kühlung oder Diebstahl übernimmt Traitafina keine Haftung).
2.8. Befindet sich der Käufer mit seinen Zahlungen in Verzug, so behalten wir uns das Recht vor, auf die Bestellungen nicht einzutreten und allfällig hängige Nachlieferungen nicht zu erfüllen.
2.9. Für Qualität und Haltbarkeit unserer Erzeugnisse garantieren wir unter den folgenden Bedingungen:
A) Gekühlte Lebensmittel müssen sofort nach Empfang ausgepackt und bei max. 2–5 °C gelagert werden.
B) Tiefkühlprodukte sind sachgemäss zu behandeln und bei einer ununterbrochenen Temperatur von mindestens -18 °C zu lagern.
2.10. Reklamationen: Wir ersetzen alle, bei Anlieferung nicht einwandfreien Produkte, sofern uns dies innert 12 Stunden nach Empfang telefonisch oder schriftlich mitgeteilt und die Ware zur Verfügung gestellt wird.
2.11. Gebinde ist und bleibt Eigentum der Traitafina AG. Wir behalten uns vor, Depotgebühren zu verlangen. Nicht retournierte Gebinde werden in Rechnung gestellt.
3. Zahlungsbedingungen
3.1. Unsere Rechnungen sind innert 15 Tagen rein netto, ohne jeden Abzug zu zahlen.
3.2. Wir behalten uns vor, in besonderen Fällen gegen Nachnahme zu liefern. Nachnahmen geben keinen Anspruch auf Skontoabzug.
4. Verschiedenes
4.1. Mündliche, besondere Abmachungen gelten nur, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
4.2. Durch das Erteilen eines Auftrages anerkennt der Besteller die Verkaufs- und Lieferbedingungen.
4.3. Sortiments- und Verpackungs-Änderungen, sowie Änderungen der Liefermöglichkeiten bleiben jederzeit vorbehalten.
4.4. Gerichtsstand ist Lenzburg.